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Klage gegen Meta? So schützen Sie Ihre Werke

Mark Zuckerberg, Eigentümer von Meta.

Mark Price – ehemaliger Geschäftsführer von Waitrose und inzwischen Autor – bereitet eine Klage gegen Meta vor. Er behauptet, dass vier seiner Bücher ohne Genehmigung verwendet wurden, um KI-Modelle zu trainieren – vermutlich über die Piratenbibliothek LibGen.

Laut einem juristischen Gutachten gibt es zwei mögliche Strategien:

  • Die Prüfung, ob die Daten im Vereinigten Königreich verarbeitet wurden, was eine Klage nach britischem Recht ermöglichen könnte.
  • Bewertung der Ähnlichkeit zwischen generierten Inhalten und Originaltexten, um eine mögliche Urheberrechtsverletzung nachzuweisen.

Price betont, dass es nicht nur um seinen eigenen Fall geht, sondern um ein systematisches Vorgehen, das Tausende von Autor*innen weltweit betreffen könnte.

Warum betrifft das auch Autor*innen in Deutschland?

Es ist nicht das erste Mal, dass Meta – Mutterkonzern von Facebook und Instagram – beschuldigt wird, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung zur Entwicklung von KI genutzt zu haben. Bereits zuvor wurde bekannt, dass KI-Modelle wie LLaMA mit Daten aus Piratenquellen wie LibGen trainiert wurden – darunter auch viele Werke aus dem deutschsprachigen Raum.

Dank Recherchen von Medien wie The Atlantic wissen wir, dass im Trainingsmaterial renommierte Schriftstellerinnen vertreten sind – darunter Nobelpreisträgerinnen, Bestsellerautor*innen und Sachbuchlegenden. Auch Namen wie Juli Zeh oder Daniel Kehlmann tauchen in den durchgesickerten Listen auf.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Autor*innen in Deutschland?

Prominente Klagen laufen derzeit in den USA, Frankreich und Nordirland. Doch auch Autor*innen in Deutschland könnten sich – zumindest theoretisch – Sammelklagen anschließen, wenn ihre Werke in Piratenbibliotheken wie LibGen zu finden sind. Price ruft alle betroffenen Kreativen zur Kontaktaufnahme auf.

Zudem werden in der EU und in Deutschland rechtliche Initiativen vorbereitet, die mehr Transparenz beim Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten schaffen sollen. Auch das Justizministerium hat sich inzwischen mit dem Thema befasst.

Was können Sie als Verlag oder Autor*in tun?

Wenn Sie Autorin, Übersetzerin oder Verleger*in sind und prüfen möchten, ob Ihre Bücher betroffen sind:

  • Suchen Sie nach Ihren Titeln auf LibGen oder ähnlichen Plattformen.
  • Verfolgen Sie die Entwicklungen im Fall Mark Price – sein Anwaltsteam steht für Kontaktaufnahmen bereit (E-Mail: lordmarkprice@workl.com).
  • Bei einer großen Anzahl von Buch Veröffentlichungen: Ziehen Sie ein digitales Rechte-Audit Ihrer Titel in Betracht.
  • Unterstützen Sie Initiativen für gesetzliche Reformen in der EU und Deutschland zum Schutz geistigen Eigentums im KI-Zeitalter.

Keine Zustimmung – kein Respekt vor dem Urheberrecht

In einem offenen Brief an Mark Zuckerberg beschreibt Mark Price die Situation und kritisiert Metas Vorgehen scharf. Die unerlaubte Nutzung von Werken – seinen und denen Tausender anderer Autor*innen – für kommerzielle Zwecke sei nicht hinnehmbar.

Er behauptet zudem, Zuckerberg selbst habe sein Team angewiesen, die Daten für das KI-Training zu nutzen. Der Brief wurde auch an Vertreter der britischen Regierung, darunter den Premierminister und zuständige Ministerien, übermittelt.

Inzwischen haben sich rund 100 Autor*innen Prices Klage angeschlossen. Die große Frage lautet: Wird Deutschland diesem Beispiel folgen? Und sind hiesige Kreative bereit, ihre Rechte aktiv zu verteidigen?

Quellen:

  1. Get the Zuck off our books
  2. Zwei Wege, einen Rechtsfall zu verfolgen